Die Hofmark Wildenreuth gehörte damals zum Gemeinschaftsamt Parkstein-Sulzbach. Die Spuren des 30-jährigen Krieges hatten sich auch hier tief eingegraben. Ausgeplündert, verarmt, verschuldet saßen die Bürger in ihren halbverfallenen Häusern.
In Wildenreuth herrschten seit 1611 derer von Pudewels, oder wie es heute heißt von Podewils.
Im Februar des Jahres 1627 gab der katholisch gesinnte Kaiser Ferdinand II im Geheimen die Erlaubnis, die Gegenreformation auch im Herzogtum Sulzbach durchzuführen. Die Adeligen wurden gezwungen, wieder katholisch zu werden. Doch gelang es dem einen und anderen, seinen evangelischen Glauben zu retten, so auch den Pudewels. Daß in Wildenreuth der protestantische Glaube bis in unsere Tage überdauerte, verdankt man vor allem Erdmann Ernst von Pudewels. Er galt als ein Verfechter des protestantischen Glaubens.
Die Einführung des Simultaneums sollte ein Ende der Konfessionsstreitigkeiten bringen. Simultaneum – dem Wortsinn nach: „Für zwei zugleich“, bedeutet es kirchenrechtlich: den beiden Konfessionen stehen die gleichen Rechte der öffentlichen Religionsausübung in allen Kirchen und Kapellen zu und sie teilen das gesamte Kirchenvermögen halb und halb, die Kirche, das Schulhaus, Gottesäcker, Grundstücke, Nutzungen und Einkünfte.
Die Protestanten sahen im Simultaneum den glatten Bruch des Versprechens von 1648, wonach in jedem Land der Konfessionsstand von 1624 wieder herzustellen war. Und der war für Sulzbach, also auch für Wildenreuth, ohne allen Zweifel der Lutherische. Man ahnte, was eine simultane Zukunft bringen würde an Zank und Streit, an gegenseitiger Verdächtigung und Verfolgung, an fanatischen Haß.
Als man 1650 zum ersten Mal von einem möglichen Simultaneum im Sulzbacher Gebiet sprach, schrieb der Weidner Kirchenrat Tobias Clausnitzer an seinen sulzbachischen Landesherrn: „Helf Gott, was würd beim gemeinsamen Gebrauch für ein Jammer mit unterlaufen.“
Im Jahr 1649 erhob Philipp Wilhelm von Neuburg, der sein eigenes Herzogtum schon vor ,dem 30-jährigen Krieg rekatholisiert hatte, unter Berufung auf seine landesherrlichen Oberhoheitsrechte Einspruch gegen die Wiedereinführung des lutherischen Glaubens im Herzogtum Sulzbach. Zum damaligen Zeitpunkt noch ohne Erfolg.
Am 22. Februar 1652 ging Christian August von Sulzbach den sogenannten „Kölner Vergleich“ ein, einen Vertrag in dem er zugestand, in seinem Land das Simultaneum Religionis Exercitium durchzuführen. Der Vertrag wurde zunächst geheim gehalten. Er war noch gar nicht durchzuführen. Noch hatte ein Gegner des katholischen Glaubens, der rheinpfälzische Kurfürst Karl Ludwig mitzusprechen, dem die Halbscheid am Gemeinschaftsamt Parkstein-Sulzbach gehörte. Der Neuburger Philipp Wilhelm hatte sie zwar abgekauft, doch bestimmte der Vertrag ausdrücklich, daß das Recht des Kurfürsten Karl Ludwig auf Mitregierung erst dann erlöschen sollte, wenn die Kaufsumme von 200.000 Gulden auf dem Tische läge.
Karl Ludwig konnte auch dann noch dem Simultaneum widersprechen, als der Sulzbacher Landesherr selbst, Christian August im Jahre 1656 zur katholischen Kirche zurückkehrte. Erst 1663 als die Kaufsumme voll ausbezahlt war, erhielten Neuburg und Sulzbach freie Hand, die kirchlichen Verhältnisse zu ändern und das Simultaneum einzuführen. Im „Heidelberger Vergleich“ vom 22. November 1662, der die Auseinandersetzungen zwischen Neuburg und der Kurpfalz beendete, wurde festgelegt, daß bei den kommenden Religionsänderungen die Rechte der Protestanten nicht verkürzt werden sollen. Das war der letzte, allerdings wirkungslose Versuch des Kurfürsten Karl Ludwig, den Lauf der Dinge aufzuhalten. Mit der Aufgabe, das Simultaneum im Amt Parkstein durchzuführen wurde der neuburgische Oberkanzler Franz von Giese betraut.
Auch in Wildenreuth befürchtete man Schwierigkeiten und Ärger. Deshalb schrieb am 25. Januar 1663 Erdmann Ernst von Pudewels an seinen Lehensherrn Markgraf Christian Ernst zu Bayreuth: „Es ist wegen Übergangs des Halbscheids an Neuburg zu befürchten, daß das Religionswesen mutiert wird, was gegen den IPO 1648 (Westfälischer Friede) und die Restitution 1649 sei. Bitte daß dagegen von Neuburg nicht tentiert werde. Bitte um Schutz.“
In einem weiteren Brief an den Markgrafen von Bayreuth schreibt Pudewels am 31. März 1663: „Bitte, daß Wildenreuth von der Einführung des Simultaneums verschont bleiben möge, zumal im Kirchenspiel kein einziger Katholik“.
Obwohl also damals kein einziger Katholik in Wildenreuth wohnte, wurde am 20. April 1663 das Simultaneum gewaltsam eingeführt. Darüber berichtet Pfarrer Salomon Flechnitzer am 29. April 1663 in einem Brief an Hofrat Paulus Heigel: „Am 20. April 1663 habe er, Flechnitzer, den Gottesdienst abgewartet am Vormittag. Da kamen der Neuburgische Oberkarizler diese, der Landrichter von Parkstein, 10 wohlbewehrte Reiter und andere Bediente, und in die Kirche mit einem Mönch, einem Schulmeister und Chorjungen hinein begehrt. Er habe dagegen protestiert. Nach der Predigt, habe aber der Oberkanzler und der Landrichter den Mönch mit zwei brennenden Wachslichtern neben dem Schulmeister von Parkstein namens Hahn und den Chorjungen in die Kirche geführt, sie hätten geläutet, die Litanei vor dem Altar gesungen und seien davongereist.“
Auch Erdmann Ernst von Pudewels berichtet über die Vorgänge: „Heute, den 20. März 1663 zwischen 8 und 9 Uhr während der Predigt kam der Oberkanzler und fragte den Baron, ob er mit in die Kirche ging, Pudewels habe protestiert. Giese: die Religionshoheit liegt beim Landesherrn, wenn er nicht öffne, werden sich Leute finden, die die Kirche öffnen.
Pudewels: es seien keine Katholiken da. Giese: es kämen schon welche. Hierauf ging Giese der Kirche zu. Pudewels protestierte ein drittes Mal. Wolle man freilich Gewalt brauchen, so könne man nicht darwieder. Giese: der Landesfürst habe in Religionssachen zu befehlen. Als er den Pfarrer predigen hörte, wartete er so lange, bis alle Leu’ aus der Kirche waren. Zwei Bediente hatten die Türe mit Gewalt offen gehalten, daß man sie nicht wieder schließen konnte, alsdann habe man die Kirche betreten und der Mönch die Litanei vor dem Altar gesungen.“
Soweit der Blick in jenes trübe Kapitel der Wildenreuther Kirchengeschichte. Seit diesen Tagen wird das Wildenreuther Gotteshaus von beiden Konfessionen genutzt. In ihrer jetzigen Form wurde die Kirche Sankt Jakobus in den Jahren 1808 bis 1811 erbaut. Einzelne Bauteile sind jedoch sehr viel älter, wie die Jahreszahl 1698 am Turm verdeutlicht. Die Kirche trotzte den Wirren der Zeit, auch die große Feuersbrunst von 1851 überstand sie unbeschadet.
Doch auch über das Gotteshaus gerieten die beiden Konfessionen in Streit. Im Anfang des 19. Jahrhunderts sollte ein neues Altarbild angeschafft werden. Die Katholiken sahen aber am liebsten das Bildnis des Kirchenpatrons des Hl. Jakobus auf dem Hochaltar. Auf protestantischer Seite favorisierte man jedoch die Szene der Auferstehung des Herrn. Von der Paulanerkirche in Amberg konnte man schließlich ein Bild nach den Vorstellungen der Protestanten erwerben.
Bis heute hat die Jakobus Kirche in Wildenreuth ihren protestantischen Charakter erhalten. Man findet in ihr weder Seitenaltäre, noch brennt ein Ewiges Licht, einzig die Weihwasserkessel erinnern an die simultane Bestimmung.
Vor dem 2. Weltkrieg waren in Wildenreuth nur ganze sieben katholische Anwesen zu finden. Mit den Flüchtlingsströmen der Nachkriegswirren kamen vor allem aus Böhmen Katholiken nach Wildenreuth.